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VGH Bayern, 10.02.2006 - 1 CS 05.2867 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 20.05.2010 - 1 C 08.412
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für einen privaten Sachverständigen …
Mit Beschluss vom 31. Oktober 2005 hat der Senat das Verfahren der in ... ansässigen Antragsteller abgetrennt und unter dem Az. 1 CS 05.2867 fortgeführt.Daraufhin haben die Beteiligten des Parallelverfahrens 1 CS 05.2867 den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Der Senat hat das Verfahren 1 CS 05.2867 mit Beschluss vom 10. Februar 2006 eingestellt.
Letzteren steht aufgrund des Beschlusses des Senats vom 10. Februar 2006 Az. 1 CS 05.2867 jedoch für beide Instanzen kein Erstattungsanspruch zu.
Denn der Streitwert der beiden Parallelverfahren wurde jeweils auf 3.750 Euro festgesetzt (vgl. Nr. 111 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 26.9.2005 [der dort festgesetzte Betrag von 7.500 Euro beruht darauf, dass die beiden Verfahren in erster Instanz noch verbunden waren], Nr. 111 des Beschlusses vom 31.10.2005 Az. 1 CS 05.2597 [...] und Nr. 111 des Beschlusses vom 10.2.2006 Az.1 CS 05.2867 [...]).
Die Stellungnahme wurde im Verfahren 1 CS 05.2597 (und im Übrigen auch in dem abgetrennten Verfahren 1 CS 05.2867) nicht vorgelegt.
- VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
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Das Verfahren der damaligen weiteren Antragsteller wurde abgetrennt und mit Beschluss vom 10. Februar 2006 eingestellt, nachdem die Beteiligten es für erledigt erklärt hatten (1 CS 05.2867).